Bei Angestellten lässt sich die wirtschaftliche Ausgangslage für die Bemessung von Taggeldleistungen häufig vergleichsweise einfach nachvollziehen. Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und Lohnausweise liefern in der Regel eine klare Grundlage.
Bei Selbständigerwerbenden sowie Unternehmerinnen und Unternehmern mit einer eigenen GmbH oder AG kann die Situation erheblich komplexer sein:
- Welches Einkommen wurde vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit tatsächlich erzielt?
- Ist die geltend gemachte Bemessungsgrundlage mit den Geschäftszahlen vereinbar?
- Und was lässt sich aus der Buchhaltung über die Geschäftstätigkeit während der Dauer des Taggeldbezugs ableiten?
Eine gezielte Buchhaltungs- und Geschäftsverlaufsanalyse kann dazu beitragen, diese Fragen nachvollziehbar zu beantworten.
Die Bemessungsgrundlage plausibilisieren
Die Einkommens- und Ertragssituation von Selbständigerwerbenden sowie von Inhaberinnen und Inhabern einer GmbH oder AG kann deutlich stärkeren Schwankungen unterliegen als ein klassischer Arbeitnehmerlohn. Umsatz, Kosten, Investitionen, Abschreibungen und aussergewöhnliche Geschäftsvorfälle können dazu führen, dass einzelne Geschäftsjahre nur eingeschränkt miteinander vergleichbar sind.
Je nach Versicherungsvertrag und Ausgestaltung der Taggeldversicherung können unterschiedliche Grössen für die Leistungsprüfung relevant sein. Welche das genau sind, hängt unter anderem von der konkreten Ausgestaltung der Taggeldversicherung ab – insbesondere, ob eine Schaden- oder eine Summenversicherung vorliegt.
Unabhängig von dieser versicherungsrechtlichen Einordnung können die Geschäftszahlen bei Selbständigerwerbenden wichtige Informationen zur Plausibilisierung der angegebenen wirtschaftlichen Verhältnisse liefern.
Eine einzelne Zahl reicht häufig nicht aus
Für die Beurteilung können unter anderem folgende Informationen relevant sein:
- Umsatzentwicklung über mehrere Geschäftsjahre
- Entwicklung von Brutto- und Reingewinn
- persönliche Lohnbezüge
- Privatbezüge und Privateinlagen
- ausserordentliche Abschreibungen
- Bildung und Auflösung von Rückstellungen
- einmalige Erträge oder Aufwendungen
- Veränderung des Personalaufwands
- Einsatz von Stellvertretungen oder zusätzlichem Personal
- Veränderungen bei Fremdleistungen
- Entwicklung von Forderungen und Verbindlichkeiten
- Investitionen und Desinvestitionen
- Entwicklung von Liquidität und Eigenkapital
Eine isolierte Betrachtung der Bilanz oder des ausgewiesenen Jahresgewinns kann deshalb zu kurz greifen. Erst das Zusammenspiel zwischen Bilanz, Erfolgsrechnung und ausgewählten Kennzahlen ermöglicht eine vertiefte Beurteilung der Geschäftsentwicklung.
Beispiel: Ist das geltend gemachte Einkommen plausibel?
Ein selbständig Erwerbender deklariert vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ein jährliches Erwerbseinkommen von Fr. 120’000.
Die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre weisen jedoch stark schwankende Ergebnisse aus. Gleichzeitig zeigen sich Veränderungen bei Abschreibungen, Privatbezügen und ausserordentlichen Aufwendungen.
Eine vertiefte Analyse kann beispielsweise klären:
- Wie entwickelte sich das Geschäft über mehrere Jahre?
- Handelt es sich beim zuletzt ausgewiesenen Einkommen um ein nachhaltiges Ergebnis oder um ein aussergewöhnliches Geschäftsjahr?
- Sind die deklarierten Einkommensverhältnisse mit den übrigen Geschäftszahlen vereinbar?
- Gibt es einmalige Geschäftsvorfälle, welche das Ergebnis wesentlich beeinflusst haben?
Ziel der Analyse ist dabei nicht, eine möglichst hohe oder möglichst tiefe Bemessungsgrundlage zu bestimmen. Sie soll vielmehr nachvollziehbar aufzeigen, was sich aus den vorhandenen Geschäftsunterlagen tatsächlich ableiten lässt.
Was geschieht während der Arbeitsunfähigkeit mit dem Unternehmen?
Bei Selbständigerwerbenden stellt sich neben der Bemessungsgrundlage auch die Frage, wie sich das Unternehmen während der Dauer der attestierten Arbeitsunfähigkeit entwickelt.
Ein Unternehmen stellt seine Tätigkeit nicht automatisch ein, weil dessen Inhaber arbeitsunfähig wird. Mitarbeitende können Aufträge weiterführen. Eine Stellvertretung kann eingesetzt werden. Bereits geleistete Arbeiten können später fakturiert werden. Wiederkehrende Einnahmen können unabhängig von der persönlichen Arbeitsleistung des Inhabers weiter anfallen. Ein unveränderter Umsatz beweist deshalb keineswegs, dass eine arbeitsunfähige Person weiterhin selbst gearbeitet hat. Ob und wie der Betrieb weitergeführt wurde, kann sich jedoch beispielsweise in der Kostenstruktur, im Personalaufwand oder bei den Fremdleistungen widerspiegeln.
Hinweise auf eine fortgeführte persönliche Tätigkeit
Eine Analyse des Geschäftsverlaufs kann Auffälligkeiten oder Veränderungen sichtbar machen, die einer weitergehenden Abklärung bedürfen.
Von Interesse können beispielsweise sein:
- Entwicklung der Umsätze während der Arbeitsunfähigkeit
- Zeitpunkt und Umfang neu fakturierter Leistungen
- Entwicklung des Auftragsvolumens
- Veränderungen beim Personalaufwand
- Einstellung zusätzlicher Mitarbeitender oder einer Stellvertretung
- Zunahme oder Abnahme von Fremdleistungen
- Veränderung der Bruttomarge
- aussergewöhnliche Bewegungen auf bestimmten Aufwand- oder Ertragskonten
- Entwicklung von Debitoren und Zahlungseingängen
- Veränderungen gegenüber vergleichbaren Perioden der Vorjahre
Eine Buchhaltungsanalyse kann eine persönliche Arbeitstätigkeit nicht allein beweisen. Sie kann jedoch wirtschaftliche Zusammenhänge und Auffälligkeiten sichtbar machen, die sich aus einzelnen Belegen oder einem Jahresabschluss auf den ersten Blick nicht erkennen lassen.
Geschäftszahlen als zusätzliche Informationsquelle
Ein Urteil des Bundesgerichts zeigt, welche Bedeutung eine Plausibilitätsprüfung im Einzelfall haben kann:
Im Urteil 4A_474/2022 vom 16. Februar 2023 ging es um den alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH und dessen Anspruch aus einer Krankentaggeldversicherung. Im Verfahren wurden unter anderem Jahresabschluss, Lohnausweis, Lohnbezüge und der Geschäftsgang der Gesellschaft miteinander verglichen. Das geltend gemachte Einkommen erschien bei einer Gesamtbetrachtung nicht hinreichend plausibel.
Der Fall zeigt exemplarisch, dass insbesondere bei wirtschaftlich beherrschenden Unternehmern eine isolierte Betrachtung einzelner Lohndokumente nicht immer genügt.
Zahlen für die Leistungsprüfung strukturiert aufbereiten
Je nach Fragestellung kann eine externe Analyse unterschiedliche Schwerpunkte setzen:
Plausibilisierung der Bemessungsgrundlage
Vergleich des angegebenen Einkommens mit Jahresabschlüssen, Lohnunterlagen und der mehrjährigen Geschäftsentwicklung.
Analyse des Geschäftsverlaufs
Vergleich der Perioden vor, während und nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.
Analyse von Umsatz und Kostenstruktur
Prüfung, wie sich Umsatz, Personalaufwand, Fremdleistungen und weitere wesentliche Kostenpositionen während der Arbeitsunfähigkeit verändert haben.
Analyse auffälliger Buchungen
Identifikation wesentlicher Veränderungen, aussergewöhnlicher Geschäftsvorfälle oder zeitlicher Auffälligkeiten.
Aufbereitung konkreter Fragestellungen
Beantwortung spezifischer Fragen der zuständigen Leistungs- oder Schadenfachperson anhand der zur Verfügung gestellten Geschäftsunterlagen.
Das Ergebnis kann in Form einer strukturierten Zahlenanalyse oder einer fachlichen Stellungnahme dokumentiert werden.
Betriebswirtschaftliche Analyse ist keine medizinische Beurteilung
Eine Buchhaltungs- und Geschäftsverlaufsanalyse kann keine medizinische Arbeitsunfähigkeit beurteilen. Ebenso entscheidet sie nicht darüber, ob aufgrund der Versicherungsbedingungen ein Leistungsanspruch besteht. Sie kann jedoch eine zusätzliche objektive Informationsgrundlage schaffen:
- Sind die deklarierten wirtschaftlichen Verhältnisse mit der Buchhaltung vereinbar?
- Wie hat sich der Betrieb während der Arbeitsunfähigkeit entwickelt?
- Welche Faktoren erklären eine unveränderte oder veränderte Geschäftstätigkeit?
- Ergeben sich aus den Geschäftszahlen Auffälligkeiten, die einer weiteren Abklärung bedürfen?
Damit wird die Buchhaltung zu einer zusätzlichen Informationsquelle für eine fundierte Leistungsprüfung.
Unterstützung für Versicherungen
Ich unterstütze Versicherungen bei der Analyse von Buchhaltungs-, Einkommens- und Geschäftsunterlagen von Selbständigerwerbenden sowie Inhaberinnen und Inhabern von Unternehmen. Dabei verbinde ich buchhalterische Analyse mit praktischer Prüfungserfahrung.
Ein Auftrag kann bewusst auf eine konkrete Fragestellung beschränkt werden – beispielsweise auf die Plausibilisierung einer Bemessungsgrundlage, einen Mehrjahresvergleich oder die Analyse der Geschäftsentwicklung während einer Periode mit Taggeldbezug.
Sie prüfen einen Taggeldfall mit komplexen Unternehmenszahlen?
Gerne prüfe ich mit Ihnen zunächst, welche Unterlagen vorhanden sind und welche Fragestellungen sich anhand einer gezielten Buchhaltungs- und Geschäftsverlaufsanalyse sinnvoll beantworten lassen.
