Bei Angestellten lässt sich das Einkommen (beispielsweise für ein familienrechtliches Verfahren) relativ einfach bestimmen: Lohnabrechnung, Lohnausweis und die Steuerveranlagung liefern die notwendigen Daten.
Bei Selbständigerwerbenden, Inhabern von Einzelunternehmen oder beherrschenden Gesellschaftern einer GmbH oder AG kann die Situation erheblich komplexer sein. Der in der Erfolgsrechnung ausgewiesene Gewinn beantwortet die Frage nach der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht in jedem Fall abschliessend.
Genau hier setzt eine vertiefte Buchhaltungs- und Einkommensanalyse an.
Der Reingewinn als Ausgangspunkt – aber nicht zwingend als Endpunkt
Bei Selbständigerwerbenden bildet grundsätzlich der Reingewinn des Unternehmens die Ausgangslage für die Bestimmung des Einkommens (vgl. BGE 143 III 617, E. 5.1).
Weil Unternehmensgewinn und private wirtschaftliche Situation eines Selbständigerwerbenden häufig eng miteinander verflochten sind und der ausgewiesene Gewinn durch unternehmerische Entscheidungen beeinflusst werden kann, ist jedoch eine differenzierte Betrachtung erforderlich.
Bei schwankenden Ergebnissen wird regelmässig das Einkommen mehrerer Jahre betrachtet. In der Rechtsprechung wird häufig auf einen Zeitraum von drei Jahren abgestellt. Besonders aussergewöhnliche Geschäftsjahre können dabei je nach Situation gesondert beurteilt werden.
Bei einer kontinuierlich steigenden oder sinkenden Geschäftsentwicklung kann dagegen das jüngste Geschäftsjahr stärker ins Gewicht fallen.
Der ausgewiesene Gewinn der Buchhaltung muss also nicht zwangsläufig auch der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen.
Abschreibungen, Rückstellungen und Privatbezüge genauer betrachten
Jahresabschlüsse werden nach handelsrechtlichen Vorgaben erstellt und sind in der Praxis häufig auch von steuerlichen Überlegungen geprägt. Diese stimmen nicht zwingend mit der Fragestellung eines familienrechtlichen Verfahrens überein.
Für eine Analyse können deshalb unter anderem folgende Positionen von Bedeutung sein:
- ordentliche und ausserordentliche Abschreibungen
- Bildung oder Auflösung von Rückstellungen
- Privatbezüge und Privateinlagen
- über das Unternehmen verbuchte private Aufwendungen
- Fahrzeugkosten und Privatanteile
- aussergewöhnliche Investitionen
- einmalige Erträge oder Aufwendungen
- Veränderungen von Forderungen und Verbindlichkeiten
- Entwicklung von Eigenkapital und Liquidität
- Lohnzahlungen an den Unternehmer oder nahestehende Personen
- Veränderungen der Geschäftstätigkeit über mehrere Jahre
Eine einzelne Zahl aus der Erfolgsrechnung reicht deshalb häufig nicht aus. Entscheidend ist das Zusammenspiel zwischen Bilanz, Erfolgsrechnung, Privatkonten und der Entwicklung über mehrere Geschäftsjahre.
Beispiel: Der Unternehmensgewinn sinkt deutlich
Weist beispielsweise ein Einzelunternehmen über drei Jahre hinweg Gewinne von Fr. 145’000, Fr. 127’000 und Fr. 78’000 aus, scheint auf den ersten Blick die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit deutlich abgenommen zu haben.
Eine vertiefte Analyse könnte jedoch beispielsweise zeigen, dass im dritten Jahr aussergewöhnlich hohe Abschreibungen vorgenommen, zusätzliche Rückstellungen gebildet oder grössere einmalige Aufwendungen verbucht wurden.
Umgekehrt kann eine Analyse ebenso zum Ergebnis kommen, dass der Gewinnrückgang wirtschaftlich nachvollziehbar ist – etwa aufgrund nachhaltig gesunkener Umsätze, verlorener Kunden oder höherer betrieblicher Kosten.
Die Aufgabe einer fachlichen Zahlenanalyse besteht deshalb nicht darin, ein gewünschtes Einkommen zu „produzieren“. Sie soll vielmehr nachvollziehbar zeigen, was sich aus den vorhandenen Unterlagen tatsächlich ableiten lässt.
Auch bei GmbH und AG kann eine vertiefte Analyse sinnvoll sein
Auch die Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Person, welche ihre Geschäftstätigkeit über eine AG oder eine GmbH ausübt, hat ihre Tücken. Der persönliche Lohnausweis zeigt möglicherweise nur einen Teil der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse. Ist eine Person gleichzeitig Gesellschafter, Geschäftsführer und wirtschaftlich beherrschende Person eines Unternehmens, können deshalb zusätzlich Fragen zur Gewinnentwicklung, Ausschüttungspolitik oder zur Verwendung finanzieller Mittel innerhalb der Gesellschaft relevant werden.
Zahlen verständlich für ein familienrechtliches Verfahren aufbereiten
In familienrechtlichen Mandaten kann die vertiefte Analyse von Jahresrechnungen, Kontenentwicklungen und mehrjährigen Unternehmenszahlen erheblichen Aufwand verursachen. Eine externe Zahlenanalyse kann die relevanten Sachverhalte strukturiert aufbereiten.
Je nach Auftrag können beispielsweise untersucht werden:
Mehrjahresvergleich
Entwicklung von Umsatz, Aufwand, Gewinn, Eigenkapital und Privatbezügen über mehrere Geschäftsjahre.
Plausibilisierung des ausgewiesenen Einkommens
Prüfung, ob die Entwicklung des deklarierten Einkommens mit den übrigen Unternehmenszahlen vereinbar erscheint.
Analyse aussergewöhnlicher Buchungen
Identifikation wesentlicher Veränderungen bei Abschreibungen, Rückstellungen, ausserordentlichen Aufwendungen oder anderen erfolgswirksamen Positionen.
Analyse der Privatbezüge
Abstimmung der Privatbezüge mit Gewinnentwicklung, Eigenkapital und vorhandenen finanziellen Mitteln.
Aufbereitung konkreter Fragestellungen
Beantwortung spezifischer Fragen der mandatierenden Anwältin oder des mandatierenden Anwalts anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Das Ergebnis kann in Form einer strukturierten Zahlenanalyse oder einer fachlichen Stellungnahme dokumentiert werden.
Privatgutachten haben seit 2025 eine veränderte prozessuale Stellung
Mit der Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, hat sich auch die Stellung privater Gutachten verändert. Art. 177 ZPO zählt private Gutachten der Parteien ausdrücklich zu den Urkunden. Über deren konkreten Beweiswert entscheidet zwar das Gericht im Rahmen der freien Beweiswürdigung, umso gewichtiger wird damit aber die Qualität der Analyse.
Eine fachliche Stellungnahme sollte deshalb insbesondere:
- die verwendeten Unterlagen transparent bezeichnen,
- Berechnungen nachvollziehbar darstellen,
- Annahmen klar kennzeichnen,
- zwischen Tatsachen und Interpretation unterscheiden,
- Unsicherheiten offenlegen und
- zu einem fachlich begründeten Ergebnis gelangen.
Eine betriebswirtschaftliche Stellungnahme ersetzt dabei weder die rechtliche Würdigung durch die mandatierende Anwaltskanzlei noch ein vom Gericht angeordnetes Gutachten. Sie kann jedoch dazu beitragen, komplexe Unternehmenszahlen in eine Form zu bringen, mit der sich im Verfahren konkret arbeiten lässt.
Rechnungswesen als Übersetzungsarbeit
Familienrechtliche Verfahren mit Selbständigerwerbenden sind häufig weniger eine Frage einzelner Zahlen als ihrer Interpretation:
- Was bedeutet eine zusätzliche Abschreibung für die Leistungsfähigkeit?
- Warum sinkt der Reingewinn, obwohl der Umsatz stabil bleibt?
- Wie wurden hohe Privatbezüge finanziert?
- Ist eine Rückstellung betrieblich nachvollziehbar?
- Handelt es sich um einen einmaligen Effekt oder um eine nachhaltige Veränderung des Unternehmens?
- Welche Positionen erklären die Abweichung zwischen steuerbarem Einkommen, Unternehmensgewinn und effektiv verfügbaren Mitteln?
Eine fundierte Analyse übersetzt die Buchhaltung in verständliche wirtschaftliche Zusammenhänge.
Unterstützung für Anwältinnen und Anwälte
Ich unterstütze Sie bei der Analyse von Buchhaltungs- und Einkommensunterlagen von Selbständigerwerbenden, Unternehmerinnen und Unternehmern. Dabei verbinde ich buchhalterische Analyse mit praktischer Prüfungserfahrung.
Ein Auftrag kann bewusst auf eine konkrete Fragestellung beschränkt werden – beispielsweise auf die Plausibilisierung des geltend gemachten Einkommens, einen Mehrjahresvergleich oder die Analyse ausgewählter Positionen der Jahresrechnung.
Sie bearbeiten ein familienrechtliches Mandat mit komplexen Unternehmenszahlen?
Gerne prüfe ich mit Ihnen zunächst, welche Unterlagen vorhanden sind und welche Fragestellungen sich mit einer gezielten Zahlenanalyse sinnvoll beantworten lassen.
