Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen rw360.ch und den Auftraggebern von Dienstleistungen insbesondere im Bereich Buchhaltungs-, Einkommens- und wirtschaftlicher Analysen.

Die Dienstleistungen richten sich insbesondere an Versicherungen, Anwaltskanzleien, Unternehmen und andere professionelle Auftraggeber in der Schweiz.


1. Anbieter und Vertragspartner

Anbieter der Dienstleistungen ist:

Stefan Zibung
rw360.ch

Aspstrasse 7
8426 Lufingen
Schweiz

E-Mail: info@rw360.ch

2. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen von rw360.ch, soweit im Rahmen der jeweiligen Auftragsvergabe nichts Abweichendes vereinbart wird.

Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in einer Offerte, Auftragsbestätigung, schriftlichen Mandatsvereinbarung oder sonstigen dokumentierten Auftragsvergabe, gehen diesen AGB vor.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn rw360.ch deren Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Bei Auftraggebern, die als Konsumentinnen oder Konsumenten handeln, bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen vorbehalten.

3. Vertragsabschluss und Auftragsumfang

Ein Vertragsverhältnis kommt zustande, sobald sich die Parteien über die wesentlichen Bestandteile des Auftrags geeinigt haben. Dies kann insbesondere durch Annahme einer Offerte, eine Auftragsbestätigung oder eine sonstige Auftragserteilung in Textform erfolgen.

Gegenstand, Umfang und Zielsetzung der Leistung richten sich nach der jeweiligen Auftragsvereinbarung. Soweit erforderlich, werden insbesondere die zu untersuchenden Fragestellungen, die zur Verfügung gestellten Unterlagen, der gewünschte Umfang der Analyse, die Form der Ergebnisse sowie allfällige Termine individuell festgelegt.

Erweiterungen oder Änderungen des ursprünglich vereinbarten Auftrags können zu zusätzlichem Aufwand führen und werden bei wesentlichen Änderungen mit dem Auftraggeber abgestimmt.

4. Art und Erbringung der Dienstleistungen

rw360.ch erbringt die vereinbarten Dienstleistungen nach fachlich anerkannten Grundsätzen sowie mit der unter den jeweiligen Umständen angemessenen Sorgfalt.

Analysen und Beurteilungen beruhen grundsätzlich auf den vom Auftraggeber oder von durch diesen bezeichneten Dritten zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen sowie auf den im Rahmen des Auftrags getroffenen Annahmen.

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist rw360.ch nicht verpflichtet, die Echtheit, Vollständigkeit oder materielle Richtigkeit sämtlicher zur Verfügung gestellter Unterlagen unabhängig zu überprüfen oder zusätzliche Unterlagen bei Dritten zu beschaffen.

Ergeben sich während der Bearbeitung Unklarheiten, wesentliche Informationslücken oder Widersprüche, kann rw360.ch zusätzliche Unterlagen oder Auskünfte verlangen oder entsprechende Vorbehalte und Annahmen in der Analyse festhalten.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rw360.ch die für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und möglichst vollständig zur Verfügung.

Der Auftraggeber informiert rw360.ch über Umstände, die für die Beurteilung des Sachverhalts wesentlich sein können, und weist auf bekannte Unvollständigkeiten, Unsicherheiten oder besondere Anforderungen hin.

Verzögerungen, Mehraufwand oder Einschränkungen der Aussagekraft, die auf verspätete, unvollständige oder unzutreffende Informationen des Auftraggebers oder Dritter zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von rw360.ch.

6. Termine und Fristen

Bearbeitungsfristen und Fertigstellungstermine werden bei Bedarf im Rahmen der Auftragsvergabe vereinbart.

Termine gelten nur dann als verbindliche Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Termine ist die rechtzeitige Zurverfügungstellung sämtlicher für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Informationen.

Treten nach der Auftragserteilung zusätzliche Fragestellungen, erhebliche Änderungen des Sachverhalts oder Verzögerungen bei der Mitwirkung des Auftraggebers oder Dritter auf, können sich vereinbarte Bearbeitungszeiten entsprechend verlängern.

7. Vergütung und Auftragskonditionen

Die Vergütung und die weiteren finanziellen Konditionen werden grundsätzlich im Rahmen der jeweiligen Auftragsvergabe festgelegt. Massgebend sind insbesondere eine Offerte, eine Auftragsbestätigung oder eine andere individuelle Vereinbarung zwischen den Parteien.

Soweit während der Auftragsbearbeitung Leistungen erforderlich oder gewünscht werden, die über den ursprünglich vereinbarten Auftragsumfang hinausgehen, wird der daraus entstehende zusätzliche Aufwand nach Möglichkeit vorgängig mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Notwendige ausserordentliche Auslagen oder Kosten Dritter, die nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung sind, werden vorgängig mit dem Auftraggeber abgesprochen, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.

8. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Die Einzelheiten der Rechnungsstellung und der Zahlungsbedingungen können im Rahmen der jeweiligen Auftragsvergabe abweichend geregelt werden.

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei einem vereinbarten oder voraussichtlichen Auftragsumfang von mehr als CHF 2’000 ist rw360.ch berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenabrechnungen zu stellen. Dies gilt auch, wenn sich erst während der Bearbeitung ergibt, dass der Auftragsumfang CHF 2’000 übersteigt.

Nach Abschluss des Auftrags erfolgt eine Schlussabrechnung unter Berücksichtigung bereits gestellter Zwischenrechnungen.

Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug. Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Verzugszins.

Bei erheblichen Zahlungsrückständen aus bereits erbrachten Leistungen kann rw360.ch die weitere Bearbeitung eines laufenden Auftrags nach vorgängiger Mitteilung bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen aussetzen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen.

9. Änderungen und Zusatzaufträge

Wünscht der Auftraggeber nach Auftragserteilung eine Erweiterung oder Änderung der Fragestellung, zusätzliche Berechnungen, weitergehende Abklärungen oder eine Überarbeitung aufgrund neu eingereichter Unterlagen, handelt es sich grundsätzlich um eine Erweiterung des Auftrags.

Wesentliche Zusatzleistungen werden hinsichtlich Umfang, Terminierung und Vergütung nach Möglichkeit vor ihrer Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

rw360.ch behandelt die im Rahmen eines Auftrags erhaltenen vertraulichen Informationen und Unterlagen mit angemessener Vertraulichkeit und verwendet sie grundsätzlich ausschliesslich zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation des jeweiligen Auftrags.

Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies für die Auftragsbearbeitung erforderlich ist, der Auftraggeber zugestimmt hat, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder die Wahrung beziehungsweise Durchsetzung berechtigter Ansprüche dies erfordert.

Bei der Bearbeitung von Personendaten gelten ergänzend die auf rw360.ch veröffentlichte Datenschutzerklärung sowie die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Besonders vertrauliche Unterlagen und besonders schützenswerte Personendaten sollen nur über eine für den jeweiligen Auftrag vereinbarte oder angemessene Übertragungsmöglichkeit übermittelt werden.

11. Arbeitsergebnisse und Verwendung

Von rw360.ch erstellte Analysen, Berechnungen, Stellungnahmen und sonstige Arbeitsergebnisse sind für den im jeweiligen Auftrag vereinbarten Zweck bestimmt.

Soweit es dem vereinbarten Zweck entspricht, dürfen Arbeitsergebnisse insbesondere innerhalb der Organisation des Auftraggebers sowie gegenüber Versicherungen, Rechtsvertretern, Gerichten, Behörden, Verfahrensparteien oder anderen am betreffenden Sachverhalt beteiligten Stellen verwendet und weitergegeben werden.

Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, insbesondere eine öffentliche oder werbliche Verwendung unter Nennung von rw360.ch, bedarf der vorgängigen Zustimmung von rw360.ch.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass Arbeitsergebnisse nicht ausserhalb ihres fachlichen und sachlichen Zusammenhangs verwendet oder in einer Weise wiedergegeben werden, die zu einer irreführenden Aussage führt.

12. Fachliche Abgrenzung

Die Dienstleistungen von rw360.ch bestehen insbesondere in der Analyse und Aufbereitung von buchhalterischen, einkommensbezogenen und wirtschaftlichen Sachverhalten sowie damit zusammenhängenden Fragestellungen.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, stellen die Leistungen insbesondere keine Rechtsberatung, keine Vertretung in einem Rechtsverfahren, keine gesetzliche Revisionsdienstleistung und kein von einem Gericht oder einer Behörde angeordnetes Sachverständigengutachten dar.

Die rechtliche Würdigung eines Sachverhalts und die Entscheidung darüber, wie eine Analyse in einem rechtlichen, versicherungsrechtlichen oder behördlichen Verfahren verwendet wird, liegen beim Auftraggeber beziehungsweise bei dessen Rechtsvertretung oder der zuständigen Stelle.

13. Keine Garantie eines bestimmten Ergebnisses

rw360.ch schuldet eine sorgfältige Bearbeitung des vereinbarten Auftrags, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, rechtlichen, versicherungsrechtlichen oder verfahrensmässigen Erfolg.

Insbesondere kann nicht gewährleistet werden, dass Gerichte, Behörden, Versicherungen, Gegenparteien, Gutachter oder andere Dritte den Ergebnissen oder Schlussfolgerungen einer Analyse folgen.

14. Haftung

rw360.ch haftet für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung der vertraglich geschuldeten Sorgfalt verursacht werden, nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und der nachfolgenden Einschränkungen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den unmittelbaren und nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder reine Reflexschäden wird bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Keine Haftung besteht für Schäden oder Nachteile, die darauf beruhen, dass vom Auftraggeber oder von Dritten zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen unrichtig, unvollständig, verspätet oder irreführend waren und deren Mangelhaftigkeit für rw360.ch nicht erkennbar war.

Ebenfalls ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, eine Haftung für Folgen einer Verwendung von Arbeitsergebnissen ausserhalb des vereinbarten Zwecks oder ohne Berücksichtigung darin enthaltener Vorbehalte, Annahmen oder Einschränkungen.

Die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie andere gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben ausdrücklich vorbehalten.

15. Ansprüche und Verwendung durch Dritte

Vertragspartner von rw360.ch ist grundsätzlich ausschliesslich der jeweilige Auftraggeber. Die bestimmungsgemässe Weitergabe eines Arbeitsergebnisses an Dritte begründet für sich allein kein Vertragsverhältnis zwischen rw360.ch und diesen Dritten.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, können Dritte aus der Übermittlung oder Kenntnisnahme eines Arbeitsergebnisses keine über die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden vertraglichen Ansprüche gegenüber rw360.ch ableiten.

16. Beendigung eines Auftrags

Ein Auftrag kann nach Massgabe der individuellen Vereinbarung und der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen beendet werden.

Soweit auf das Vertragsverhältnis die gesetzlichen Bestimmungen über den Auftrag Anwendung finden, bleiben insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen über Widerruf und Kündigung vorbehalten.

Im Fall einer vorzeitigen Beendigung werden die bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachten Leistungen sowie vereinbarte oder notwendige Auslagen abgerechnet. Allfällige weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei einer Beendigung zur Unzeit, bleiben vorbehalten.

17. Höhere Gewalt und nicht beeinflussbare Ereignisse

Für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von rw360.ch liegen, haftet rw360.ch nicht, soweit kein eigenes Verschulden vorliegt.

Dazu können insbesondere erhebliche technische Störungen, Ausfälle von Kommunikations- oder IT-Infrastrukturen, behördliche Anordnungen, Naturereignisse oder vergleichbare ausserordentliche Ereignisse gehören.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei nach Möglichkeit über wesentliche Auswirkungen auf einen laufenden Auftrag.

18. Änderungen der AGB und bestehende Aufträge

rw360.ch kann diese AGB für zukünftige Aufträge anpassen. Für einen bestehenden Auftrag gilt grundsätzlich die Fassung, die bei dessen Abschluss vereinbart beziehungsweise in den Vertrag einbezogen wurde.

Änderungen der Bedingungen eines bereits laufenden Auftrags bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Parteien.

19. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon grundsätzlich unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung gelten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse mit rw360.ch findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen, soweit deren Ausschluss zulässig ist.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Bülach, Kanton Zürich, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände entgegenstehen.


Stand: September 2026

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